Betreuungsverein der Arbeiterwohlfahrt Neuwied e.V.
Unser gemeinnütziger Betreuungsverein bietet ein breites Angebot für Menschen, die Unterstützung benötigen, weil sie selbst oder ein Angehöriger betreut werden müssen, sie mit einer Patientenverfügung Vorsorge im Krankheitsfall treffen möchten, sie mit einer Vorsorgevollmacht für Klarheit sorgen möchten, falls es ihnen nicht mehr möglich sein sollte, selbstbestimmte Entscheidungen zu treffen, sie sich als ehrenamtlicher Betreuer engagieren möchten.
Bitte nehmen Sie in allen Fragen zu gesetzlichen Betreuungen, Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und ehrenamtliches Engagement Kontakt mit uns auf. Wir sind gerne für Sie da und kümmern uns engagiert und mit Herzblut um Ihre Anliegen rund um Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und gesetzliche Betreuung!
Unser Angebot
Unser Verein steht Ihnen für alle Fragen rund um das Thema „Betreuung“ zur Verfügung. Wir führen ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer in Ihre Aufgabe ein, bilden fort und informieren über Vorsorgevollmachten und Patientenverfügungen. Diese Dienstleistungen sind für Sie kostenfrei.
Betreuung
Betreuung
Durchführung von Betreuungen /
Ansprechpartner für alle Fragen rund um das Thema Betreuungsrecht
Schulung
Schulung
Fortbildungen zu allen betreuungsrelevanten Fragestellungen /
Schulungen von ehrenamtlichen Betreuerinnen und Betreuern
Information
Information
Information zu Patientenverfügung, Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Neuigkeiten
NEUE BROSCHÜRE ZUR RESTSCHULDBEFREIUNG BEIM BUNDESJUSTIZMINISTERIUM ERHÄLTLICH
Viele Menschen haben Schulden. Das ist so lange unproblematisch, wie ein regelmäßiges Einkommen oder vorhandenes Vermögen zur Schuldentilgung eingesetzt werden kann. Was aber, wenn der sicher geglaubte Job verloren geht oder sich die persönlichen Lebensumstände durch Trennung oder Tod der Partnerin oder des Partners verändern und damit der soziale und wirtschaftliche Halt entgleitet?
GESETZLICHE ÄNDERUNGEN IM JAHR 2026 IM ÜBERBLICK
Kurz und knapp finden Sie hier die gesetzlichen Änderungen zum Jahresbeginn 2026 zusammengefasst, die Sie oder Ihr Ehrenamt betreffen könnten.
1. Erhöhung der Aufwandspauschale für Ihr Ehrenamt
Die Aufwandspauschale, die ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer und auch ehrenamtliche Vormundinnen und Vormünder jährlich geltend machen können, wird ab 01.01.2026 von aktuell 425 Euro dauerhaft auf 450 Euro angehoben.
BEANTRAGEN SIE DIE EHRENAMTSKARTE UND PROFITIEREN SIE VON VERGÜNSTIGUNGEN
Ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer können nun grundsätzlich die landesweite Ehrenamtskarte beantragen. Wie das geht, erfahren Sie hier.
1. Sie müssen eine ehrenamtliche Tätigkeit an mindestens fünf Stunden in der Woche bzw. 250 Stunden im Jahr ausüben und hierfür keine Entschädigung erhalten. Die jährliche Pauschale für Ihre ehrenamtliche Betreuertätigkeit von 425 Euro steht dem nicht entgegen.
Kontakt
Betreuungsverein der
Arbeiterwohlfahrt Neuwied e.V
Heddesdorfer Str. 1
56564 Neuwied
02631 / 3459-444
02631 / 3459-335
info@awo-betreuungsrecht.de
Öffnungszeiten
Montag – Freitag:
08:00 Uhr – 12.00 Uhr
und nach Vereinbarung