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  • Gesetzgebung


GRÜNES LICHT VOM BUNDESRAT: DIE AUFWANDSPAUSCHALE FÜR EHRENAMTLICHE GESETZLICHE BETREUERINNEN UND BETREUER WIRD ANGEHOBEN

11.06.2025 – (Gesetzgebung)

Wie im letzten Newsletter angekündigt, hat der Bundesrat in seiner Sitzung am 21.03.2025 nun auch einer Erhöhung der Vergütungssätze und einer gesetzlichen Neuregelung der Vormünder- und Betreuervergütung zugestimmt. Nicht nur ehrenamtliche, sondern auch berufliche Betreuerinnen und Betreuer sowie Vormünder erhalten künftig mehr Geld. 

Kurze Zusammenfassung der Neuerungen

Das seit 2005 weitgehend unveränderte Vergütungssystem wird neu geregelt und vereinfacht. Statt 60 einzelner Vergütungstatbestände gibt es künftig nur noch 16 monatliche Fallpauschalen. Ihre Höhe richtet sich nach der Betreuungsdauer – es sind künftig nur noch zwei statt bisher fünf relevante Zeiträume vorgesehen. Auch für ehrenamtliche Betreuerinnen und Betreuer enthält das Gesetz Neuerungen. Beispielsweise erhöht sich der Berechnungsfaktor, wenn sie die Aufwandspauschale geltend machen.

Die Neuregelungen der Vormünder- und Betreuervergütung treten zum 01.01.2026 in Kraft.

Hier können Sie sich ein Video über die Abstimmung anschauen:

https://www.bundesrat.de/DE/plenum/bundesrat-kompakt/25/1052/03.html?nn=4352768#top-3


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