BUNDESKABINETT BESCHLIESST GESETZENTWURF ÜBER DEN ZUGANG ZUR SCHULDNERBERATUNG
12.09.2025 – (Gesetzgebung)
Viele Menschen haben finanzielle Schwierigkeiten. Da ist es gut, wenn es Unterstützungsangebote gibt, an die sie sich wenden können.
Bundesweit gibt es derzeit fast 1.400 Schuldnerberatungsstellen. Diese befinden sich in kommunaler Trägerschaft oder in der Trägerschaft gemeinnütziger Organisationen. Sie beraten Ratsuchende ganz überwiegend kostenlos.
Um diese Praxis nicht zu gefährden, sieht der Entwurf vor, dass Schuldnerberatung grundsätzlich kostenlos, höchstens jedoch gegen ein begrenztes Entgelt angeboten werden soll. Der Gesetzesvorschlag sieht außerdem vor, den Ländern die Entscheidung darüber zu überlassen, wie der Zugang zu Schuldnerberatung sichergestellt wird. Weiter enthält der Gesetzentwurf Anforderungen an Anbieter von Schuldnerberatung. So soll ihre Unabhängigkeit sichergestellt werden, um dem Schuldenregulierungsinteresse der Verbraucherinnen und Verbraucher gerecht zu werden und Interessenskonflikte zu vermeiden. Zudem soll eine jährliche Berichtspflicht über die Zahl der verfügbaren Einrichtungen für Schuldnerberatung eingeführt werden.
Die EU-Verbraucherkreditrichtlinie ist bis zum 20.11.2025 in nationales Recht umzusetzen und ab dem 20.11.2026 von den Mitgliedstaaten anzuwenden.
Quelle: Pressemitteilung des Bundesministeriums für Justiz und Verbraucherschutz vom 03.09.2025